Übertragungsnoten

Die Notengebung in den Gemeinschaftsschulen erfolgt auf Grundlage der Zeugnisverordnung (ZVO).

Ü-Noten 1 2 3 4 5 6 7 8
Anforderungsebene zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife 1 2 3 4 5 6
Anforderungsebene zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses 1 2 3 4 5 6
Anforderungsebene zum Erwerb des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses 1 2 3 4 5 6

Die Bewertung findet nach der Übertragungsnotenskala statt.

  • Die Übertragungsnoten sind die Noten, die über die Abschlüsse ihrer Kinder bestimmen.
  • Die Sternchen dienen dazu das Anforderungsniveau zu beschreiben, dem ihre Kinder im stattgefundenen Unterricht gerecht wurden.

Folgende Ü- Noten hat eine Schülerin oder ein Schüler erreicht:

  • Deutsch: Ü5
  • Mathematik: Ü4
  • Englisch: Ü4

Die Anforderungsebene wird von den Lehrkräften durch die Teilnahme am Unterrichtsgeschehen und die Ergebnisse in den Klassenarbeiten eingeschätzt:

  • Deutsch: *
  • Mathematik: ***
  • Englisch: **

Daraus folgt für ein Zeugnis:
Folgende Ü- Noten und * hat eine Schülerin oder ein Schüler erreicht:

  • Deutsch: Ü5 *
  • Mathematik: Ü4***
  • Englisch: Ü4**

Im Zeugnis würden die Noten dann wie folgt auftauchen:

 

  • Deutsch 3*
  • Mathematik 4***
  • Englisch 3**