Die Prognose beschreibt den voraussichtlich erreichbaren Schulabschluss und bestimmt das Niveau, auf dem das folgende Zeugnis ausgestellt wird. Sie wird von den Lehrkräften der Zeugniskonferenz beschlossen. Alle Prognosen sind unverbindlich. Die erste Prognose erstellen wir zum Halbjahrszeugnis 8.1.
Nach Einführung der Notenskala orientieren wir uns an der Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO). Dabei orientieren wir uns an der Zusammenstellung der möglichen Prüfungsgruppen für den jeweiligen Abschluss.
• Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler während eines Halbjahres werden mit Ü-Noten bewertet.
• Für das jeweilige Zeugnis werden die Ü-Noten in die Notenskala 1 – 6 übertragen.
• Der Durchschnitt der Ü-Noten ist ein Kriterium bei der Vergabe der Prognosen und Abschlüsse.
Prognose Erster Allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) |
Prognose Mittlerer Schulabschluss (MSA) |
Prognose Übergang AHR |
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wird erteilt,
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wird erteilt,
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