Schulordnung

Die Schulkonferenz vom 03.12.2009 hat die folgende Neufassung unserer Schulordnung beschlossen:

Präambel

Wir haben das Ziel, an dieser Schule eine Gemeinschaft zu bilden, in der es jedem einzelnen möglich ist, sich frei in gegenseitigem Respekt zu entfalten und zu entwickeln. Wir wollen dafür sorgen, dass sich alle an unserer Schule wohlfühlen. Deshalb müssen außer den gesetzlichen Bestimmungen die folgenden Verabredungen eingehalten werden.

  1. Anweisungen der Lehrkräfte und des übrigen Personals gelten. So halten sich alle an die Schulordnung.
  2. Wir nehmen Rücksicht aufeinander und gehen freundlich miteinander um. Gewalt in jeglicher Form wird an unserer Schule nicht akzeptiert. Wenn dennoch Gewalt angewendet wird, reagiert die Schule sofort.
  3. Wir behandeln eigenes und fremdes Eigentum sorgfältig. Jeder ist bereit, Schmutz zu beseitigen, auch wenn er von jemand anderem stammt.
  4. Alle bemühen sich darum, Unfälle zu vermeiden. Waffen und andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden. Drängeln und Toben im Schulgebäude sowie das Schneeballwerfen oder das Werfen anderer gefährlicher Gegenstände auch außerhalb des Schulgebäudes sind nicht erlaubt.
  5. Für einen ungestörten Schulbetrieb ist Pünktlichkeit eine wichtige Voraussetzung. Schüler und Schülerinnen sind zu Beginn des Unterrichts in den jeweiligen Unterrichtsräumen und halten ihr Arbeitsmaterial bereit. Schüler und Schülerinnen haben ein Recht auf pünktlichen Unterrichtsbeginn. Falls die jeweilige Lehrkraft nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch nicht anwesend ist, haben die dafür bestimmten Schüler und Schülerinnen die Aufgabe, dies im Sekretariat zu melden.
  6. Absprachen über Verhaltensregeln im Unterricht und während der Pausen werden eingehalten. Die Schüler und Schülerinnen halten sich nur in den für sie erlaubten Bereichen auf und achten darauf, den laufenden Unterricht nicht zu stören. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist für Schülerinnen der Klassen 5 bis 10 ohne Genehmigung verboten.
  7. Das Befahren des Schulgeländes mit Motorfahrzeugen ist verboten. (Ausnahme: Mofa-Führerschein)
  8. Rauchen und der Genuss oder das Mitführen alkoholischer Getränke oder anderer Drogen sind im Schulalltag nicht erlaubt.
  9. Die Nutzung von Mobiltelefonen ist in der Schule nur an drei Orten erlaubt: Im Lehrerzimmer, im Verwaltungsflur und – soweit vorhanden [Erg. vom 08.12.2012] – im Oberstufenaufenthaltsraum. Wenn ein Mobiltelefon an anderer Stelle auftaucht, müssen die Eltern es beim Schulleiter abholen. Aufsicht führende Lehrkräfte können ein Mobiltelefon nutzen.

Um den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule erfüllen zu können, ist eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern und Schülern und Schülerinnen nötig.

Gehen Sie bitte gemeinsam mit Ihrem Kind die Schulordnung durch und quittieren Sie dies durch Ihre Unterschrift. Die Schulordnung wird einmal jährlich in den Klassen besprochen. Es wird im Klassenbuch vermerkt.

Die Schulordnung wird regelmäßig durch Ausführungsbestimmungen ergänzt.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt – 03.12.2009 – gilt bis auf Weiteres:

Aufenthaltsorte für Schülerinnen und Schüler

  • Nicht das gesamte Schulgelände steht allen Schülerinnen und Schülern zu jeder Zeit zur Verfügung.
  • Der Oberstufentrakt und der Innenhof davor sind Oberstufenschülerinnen und -Schülern vorbehalten.
  • Zum Unterricht in der großen Sporthalle darf nur der untere Gang benutzt werden, die großen Pausen dürfen dort nicht zum Warten genutzt werden.
  • Der Schulhof der Grundschule ist außerhalb unseres Schulgeländes und darf also nicht betreten werden.
  • Die mit einer Tür verschlossenen Gänge (Technik, Bio, Musik, Textillehre) dürfen nur auf Anweisung einer Lehrkraft betreten werden.
  • Das Schulgelände vor dem Haupteingang ist kein Pausengebiet.

Verhaltensregeln

  • Auf den Fluren wird nicht gelaufen, getobt, geschrien, geschubst.
  • Abfall gehört in den Mülleimer, auch wenn man ihn nicht selbst verursacht hat.
  • Mensageschirr bleibt in der Mensa, d.h. dort Gekauftes wird dort gegessen und auch weggeräumt.
  • Ballspiele finden nur draußen statt und auch nur in dafür vorgesehenen Bereichen. Zugelassen ist nur der Bereich jenseits der Baumreihe vor den Technikräumen. Ausdrücklich nicht zugelassen ist das Ballspielen in der Kuhle vor dem Eingang zur kleinen Sporthalle.
  • In 5-Minuten-Pausen wird nicht auf den Gängen gespielt, der Klassenraum wird nur wegen Raumwechsels oder Toilettenganges verlassen.
  • Wir achten auf die genügende Lüftung der Klassenräume.
  • Während des Unterrichts darf nicht gegessen werden (Ausnahmen gestattet die Lehrkraft).

Sicherheitsvorschriften

  • In der Mittagsfreizeit und während der Nachmittagsbetreuung ist das Einradfahren auf dem unteren Flur vor dem Spieleraum entlang der unteren Rampe erlaubt. Die Abgrenzung erfolgt mit Hilfe je eines Flatterbandes. Die Aufsicht im Spieleraum sorgt für die Einhaltung der räumlichen Begrenzung. Fußgänger benutzen zu den angegebenen Zeiten die untere Rampe.
  • Skateboards und Inlineskates dürfen nur mit Schutzkleidung und nur draußen benutzt werden.
  • Von 07.45 bis 14.45 nehmen Schülerinnen und Schüler keine Kontakte zu schulfremden Personen auf. Dies gilt auch für Kontakte über den Schulzaun hinweg. Ausnahmen sind nur für Familienmitglieder zugelassen, wenn z.B. vergessenes Material gebracht wird.

Reinigungsdienst

  • Der bisherige Hofreinigungsdienst wird durch einen Reinigungsdienst für innen und außen ersetzt. Die jeweils eingeteilten Schülerinnen und Schüler können von Lehrkräften nach Bedarf in den großen Pausen eingesetzt werden.
  • Die Oberstufenschülerinnen und -Schüler sind sowohl für die Aufsicht als auch die Sauberkeit in den ihnen zugewiesenen Bereichen zuständig. Dies gilt auch für die Orte außerhalb des Schulgeländes, an denen sich Raucher aufhalten.